Δευτέρα 23 Σεπτεμβρίου 2019

Anmerkung zu LG Osnabrück, Urt. v. 10.12.2018 – 7 O 1610/18

Isabell Richter, Indikation und nicht-indizierte Eingriffe als Gegenstand des Medizinrechts. Zur Systematisierung der rechtlichen Behandlung nicht-indizierter medizinischer Maßnahmen auf der Grundlage der medizinrechtlichen Bedeutung des Indikationsbegriffs.

Anmerkung zu BSG, Urteil vom 13.2.2019 – B 6 KA 56/17 R (Bay. LSG)

Anmerkung zu Nds. OVG, Beschl. v. 13.3.2019 – 8 ME 18/19 (VG Stade)

Antrag auf Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach erfolgloser Klage gegen Ruhen der Approbation

Zusammenfassung

1. Der Zulässigkeit des Antrags nach §80b Abs. 2 VwGO steht nicht entgegen, dass die aufschiebende Wirkung der Klage bereits vor Antragstellung geendet hat. Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach §80b Abs. 2 VwGO kann auch nach dem Eintritt der Vollziehbarkeit angeordnet werden.
2. Für die Entscheidung über einen Antrag nach §80b Abs. 2 VwGO gelten die gleichen Grundsätze wie für eine Entscheidung nach §80 Abs. 5 VwGO.
3. Bei der nach §80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass die auf §6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO gestützte Anordnung des Ruhens der Approbation eine Präventivmaßnahme nach Art eines vorläufigen Berufsverbots darstellt, durch die schwerwiegend in das Grundrecht des Antragstellers aus Art. 12 Abs. 1 GG eingegriffen wird.

Rechtsprechung kurz berichtet

Jonathan Ströttchen, Verfassungsrechtliche Ansprüche auf konkrete medizinische Leistungen.

Anmerkung zu OVG NRW, Beschl. v. 18.1.2019 – 14 A 2042/18 – (VG Aachen)

Kein Schadensersatz wegen einer während eines Klinikaufenthalts verschwundenen Zahnprothese des Erblassers

Zusammenfassung

Den Erben steht kein Ersatzanspruch für eine während eines Klinikaufenthalts verlorengegangene Zahnprothese zu, da bei Heilbehandlungen eine Schadensabrechnung auf fiktiver Grundlage von vornherein ausgeschlossen ist. (Leitsatz des Bearbeiters)

Die Informationsbefolgungsfähigkeit – das Pendant zur Einwilligungsfähigkeit

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